Gegenstand der Landschaftsplanung ist zum einen die Analyse und Bewertung des Naturhaushaltes sowie der Auswirkungen vorhandener und absehbarer Nutzungen im Plangebiet. Aus diesen Grundlagendaten werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben sowie übergeordneter Planwerke Aussagen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Plangebiet getroffen.
Bei Eingriffen in die Natur sorgen wir für angemessene Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Neue Projekte und Vorhaben, die ein "Natura 2000" Gebiet und seine Schutzziele erheblich beeinträchtigen könnten, müssen vorher auf ihre Vertr…
In Zusammenarbeit mit Biologen und Landschaftspflegern erstellen für Sie spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP).
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Landschaftsplanung.