Das wichtigste Instrument zur Ordnung und Lenkung der baulichen Entwicklung in Gemeinden ist die „Bauleitplanung“, deren Vollzug zweistufig gemäß den Regelungen des BauGB erfolgt: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.
In Bayern ist in jeder Bauleitplanung zu prüfen und abzuwägen, ob für bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft ein Ausgleich erforderlich ist.
Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplans und ist eine Ortssatzung, also ein Gesetz, das für jeden Bürger der jeweiligen Gemeind…
Wir erstellen für Kommunen Ökokonten, mit deren Hilfe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet werden.